AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der höheren Berufsbildung und Weiterbildung des Berufs und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil (BZWU) 

Präambel

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Angebote der höheren Berufsbildung und Weiterbildung zusammengefasst als Lehrgänge mit mehreren Semestern (z. B. Lehrgänge mit Zertifikatsabschlüssen, Berufsprüfungen (Fachausweise), HF-Lehrgänge etc.) und Kursangebote (z. B. Seminare, Workshops, Kurse und Module etc.) des Berufs- und Weiterbildungszentrums Wil-Uzwil (in der Folge als BZWU bezeichnet), sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.  

Für Lehrgänge gelten zudem die allgemeine Prüfungsordnung und das jeweilige Prüfungsreglement als verbindlich

Anmeldung und Aufnahme 

Eine Anmeldung zu einem Angebot der höheren Berufsbildung oder Weiterbildung hat schriftlich mit Anmeldeformular oder elektronisch über die Webseite zu erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet das BZWU. Die Anmeldung erlangt ihre Gültigkeit durch die Bestätigung des BZWU. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erfasst, sind verbindlich und gelten für die gesamte Angebotsdauer. Für die Platzvergabe gilt das Eingangsdatum der vollständigen Anmeldung. 

Durchführung / Anzahl Studierende 

Das BZWU behält sich vor, Angebote bei ungenügenden Teilnehmendenzahlen abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht. Bei einer Angebotsabsage werden bereits bezahlte Lehrgangskosten oder Kurskosten zurückerstattet. Weitere finanzielle Forderungen oder Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.  

Dispens und angerechnete Leistungen 

Teilnehmende haben bei allfälligen Dispensen (Befreiung vom Besuch bestimmter Module und/oder Lektionen), sowie Anträge auf Anrechnung bereits erbrachter, gleichwertiger Leistungsnachweise vor Antritt des Angebots beim BZWU zu beantragen. Über die Erteilung von Dispensen sowie über Anrechnungen von Modulen entscheidet das BZWU. 

Die Erteilung von Dispensen oder Anrechnungen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Reduktion der Lehrgangs- oder Kurskosten. Über abweichende Regelungen entscheiden die leitenden Mitarbeitenden des BZWU. 

Vertragsrücktritt vor Beginn des Angebots 

Abmeldungen sind bis 30 Tage vor Beginn des Angebots ohne Kostenfolge möglich. Danach bleiben bei Lehrgängen die Kosten des ersten Semesters geschuldet. Diese Regelung gilt sinngemäss bei einem Quereinstieg in ein höheres Semester. Bei übrigen Kursangeboten bleiben die gesamten Kurskosten geschuldet.  

Vertragsrücktritt nach Beginn bei Lehrgängen  

Abmeldungen bei Lehrgängen müssen spätestens 30 Tage vor Beginn des Folgesemesters schriftlich (per E-Mail oder Postweg) eintreffen und erlangen ihre Gültigkeit durch die Bestätigung des BWZU. Als Beginn des Folgesemesters gilt die erste geplante Unterrichtseinheit. Mit der Abmeldung wird eine Annullationsgebühr von CHF 200.– erhoben. Die Annullationsgebühr wird bei einem späteren Wiedereintritt in einen Lehrgang oder Kurs des BZWU angerechnet.  

Bei einem späteren Vertragsrücktritt bleiben die Semesterkosten für das Folgesemester geschuldet. 

Repetition bei Lehrgängen  

Bei der Repetition des gesamten Semesters eines Lehrganges wird eine Ermässigung von 30% auf die Semesterkosten gewährt.  

Bei der Repetition einzelner Module während eines Semesters werden die Semesterkosten auf der Basis, der um 30% reduzierten Semesterkosten pro Rata der Lektionen berechnet. Der Kauf aktueller Lehrmittel und Gesetzesbücher geht zulasten des Repetenten bzw. der Repetentin. 

Für individuell erbrachte Einzelleistungen besteht kein Anspruch auf eine Preisreduktion. Dazu zählen zum Beispiel Praxisarbeiten mit 100 % Betreuung durch die Lehrperson, 1:1-Prüfungssimulationen sowie Privatlektionen.

Programmänderungen und Unterrichtsteilnahme 

Programmänderungen (inhaltliche Anpassungen, Zusammenlegung von Angeboten, örtliche Verlegung oder Absetzung von Angeboten etc.), Dozierendenwechsel oder Umstellungen auf Online-Unterricht bleiben vorbehalten. Versäumen Teilnehmende Lektionen aus persönlichen Gründen, besteht kein Anspruch auf finanzielle Rückerstattung oder Repetition. Diese Regelung gilt auch für Abwesenheit infolge Ferien, Krankheit, Mutterschaft, Militär usw. 

Schriftform 

Abmeldungen, Rücktritte, Abbrüche sowie Dispensen-Anträge oder Vergleichbares bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.

Kosten, Zahlungsmodus und administrative Gebühren 

Die Lehrgangskosten oder Kurskosten sowie deren Verrechnungszeitpunkt gemäss Ausschreibung gelten mit der Anmeldung als akzeptiert. Preisanpassungen bleiben vorbehalten.  

In den Lehrgangskosten oder Kurskosten nicht enthalten sind Kosten, die von Dritten erhoben werden (externe Prüfungen oder zusätzliche Angebote). Diese werden separat ausgewiesen und liegen ausserhalb des Einflussbereichs des BZWU. Preisänderungen durch die Drittanbieter bleiben vorbehalten. Das BWZU übernimmt keine Haftung für Erhöhungen solcher Drittkosten während der Kursdauer. 

Rechnungen sind fristgerecht zu bezahlen. Auf Antrag können pro Rechnung maximal 6 Monatsraten ohne Aufpreis gewährt werden. Verspätete Ratenzahlungen können zur Aufhebung der Ratenvereinbarung und zur Fälligkeit des gesamten offenen Restbetrags führen.  

Wird eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen, gerät die teilnehmende Person in Verzug. In diesem Fall kann das BZWU Mahngebühren erheben und den gesamten offenen Rechnungsbetrag sofort einfordern. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann ein Ausschluss aus dem Lehrgang oder Kursangebot erfolgen. Zudem behält sich das BZWU vor, Zeugnisse, Diplome, Teilnahmebestätigungen sowie sonstige Bescheinigungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurückzubehalten. 

Muss zur Durchsetzung offener Forderungen der Rechtsweg beschritten werden, wird zusätzlich zu den Lehrgangs- oder Kurskosten ein Pauschalbetrag von CHF 300.– für interne Mahn- und Betreibungsspesen erhoben. Das BZWU ist berechtigt, Dritte mit dem Forderungseinzug zu beauftragen sowie Forderungen oder das Recht zum Empfang von Zahlungen an Dritte zu übertragen. Die daraus entstehenden Kosten (frühestens ab der zweiten schriftlichen Mahnung) gehen vollumfänglich zu Lasten der teilnehmenden bzw. rechnungsempfangenden Person.  

Rechnungen werden ausschliesslich an die bei der Anmeldung angegebene Rechnungsadresse versandt.  

Für den Ersatz von Zertifikaten, Diplomen oder vergleichbaren Dokumenten wird je Dokument eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.- erhoben. 

Online-Unterricht, Unterrichtsmaterialien und Infrastruktur 

Die Teilnehmenden sind für die Bereitstellung der folgenden Lerninfrastruktur verantwortlich: Internetzugang, aktuelle Hard- und Software sowie Druckmöglichkeit. Bei technischen Problemen lassen sich keine Ansprüche gegenüber des BWZU ableiten. Spezielle technische Anforderungen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. 

Teilnahmebestätigungen 

Teilnahmebestätigungen werden ausgestellt, sofern mindestens 80% aller Lektionen besucht wurden. Abweichende Bestimmungen regelt das jeweilige Prüfungsreglement oder die Ausschreibung. 

Schulausschluss 

Das BZWU ist berechtigt, im Falle grober Verstösse gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei ungebührendem Verhalten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin das Vertragsverhältnis einseitig aufzulösen oder mit sofortiger Wirkung vom Angebot auszuschliessen. Es werden keine Lehrgangs- oder Kurskosten zurückerstattet und ausstehende Lehrgangskosten bis Semesterende bzw. die gesamten Kurskosten bleiben geschuldet. 

Urheberrecht 

Digitale und physische Unterrichtsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht des BZWU. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 

Einwilligung Datenschutz 

Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmende damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten (Vorname, Name, Wohnadresse, Mobiltelefon, E-Mail) auf der Klassenliste sowie ihr Foto im Profil in der internen Lernplattform publiziert werden. Die Teilnehmenden erteilen dem BZWU mit der Anmeldung ihre Zustimmung, Bild- und Tonaufnahmen von ihnen, welche im Rahmen des Studienalltags (inklusive Diplomfeier) durch das BZWU oder in deren Auftrag erstellt werden, zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu verwenden, zu bearbeiten, zu speichern, zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. 

Video- und Audio-Aufnahmen dürfen in den Räumlichkeiten des BZWU sowie anderen Durchführungsorten und im Online-Unterricht nur mit ausdrücklichem Einverständnis des BZWU und der Teilnehmenden gemacht werden. 

Im Rahmen des Online-Unterrichts verpflichten sich die Teilnehmenden, ihre Identität durch geeignete Massnahmen sichtbar zu machen. Dies kann insbesondere die Pflicht zur Aktivierung der Kamera beinhalten, sofern dies für die Durchführung des Unterrichts oder Leistungsnachweisen erforderlich ist.

Haftungsausschluss  

Der Abschluss einer Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Das BZWU übernimmt keine Haftung für gestohlene oder beschädigte Gegenstände sowie Personenschäden. 

Das BZWU übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Angebot die Erwartungen der Teilnehmenden erfüllt. Die Kosten sind unabhängig von der persönlichen, inhaltlichen und methodischen Bewertung sowie Leistung geschuldet. 

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich aktiv über die Ziele, Inhalte und Modalitäten von Leistungsnachweisen wie auch über ihre Rechte und Pflichten, die mit dem Angebot oder externen Prüfungen zusammenhängen, zu informieren. Teilnehmende können in keinem Fall geltend machen, entsprechende Informationen nicht gekannt zu haben.

Schlussbestimmung 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der höheren Berufsbildung und Weiterbildung Lehrgänge ab 01.07.2026 und ersetzen alle bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wil (SG).