AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lehrgänge

gültige für alle mehrsemestrigen Ausbildungslehrgänge

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Lehrgangsbedingungen haben für alle Lehrgänge Gültigkeit, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Die AGBs sollen beide Vertragsparteien rechtlich absichern und Unklarheiten verhindern.

 

Anmeldung
Die Teilnehmerzahl ist bei allen Lehrgängen beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich und wird schriftlich bestätigt. Anmeldungen nach Lehrgangsbeginn sind nach Absprache mit der Schulleitung möglich. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Lehrgangsteilnehmer/-in das Schulgeld zu den festgelegten Konditionen zu bezahlen.

Durchführung
Die Bestätigung/Rechnung erhalten Sie ca. 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. Falls ein Lehrgang auf Grund mangelnder Teilnehmer/-innen nicht durchgeführt werden kann, werden bereits angemeldete Personen bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn benachrichtigt. Ansprüche der Teilnehmer/-innen, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Absage eines Lehrganges, sind ausgeschlossen.

Kosten
Das Semestergeld ist innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Vereinbarungen über Teilzahlungen werden Ihnen schriftlich bestätigt. Bei nicht termingerechter Einhaltung von Teilzahlungen wird der gesamte ausstehende Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Für versäumte Lektionen kann keine Geldrückerstattung erfolgen, versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Diese Regelung gilt auch für Abwesenheit infolge Ferien, Krankheit, Militär usw.

Lehrmittel
Die abgegebenen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen weder reproduziert noch kommerziell verwendet werden.

Abmeldungen
Falls Sie an der Teilnahme verhindert sind, bitten wir um sofortige Mitteilung. Bei Abmeldung nach Erhalt der Rechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 200.— belastet. Bei Abmeldungen, welche später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn eintreffen, bei Nichterscheinen im Lehrgang sowie vorzeitigem Austritt ist der Teilnehmer verpflichtet, die vollen Kosten zu übernehmen. Eventuelle Rückerstattungen sind nur in ausserordentlichen Fällen möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung erfolgt auf ein schriftliches Gesuch hin und verfällt bei Jahres- und Semesterlehrgängen nach dem ersten Quartal. Bei Vorbereitungslehrgängen zu Berufsprüfungen (FA) und eidg. Diplomen (HFP) mit der Finanzierungsvariante „Vorfinanzierung“ werden bei einem Ausstieg die kumulierten Differenzen zur Variante „Eigenfinanzierung“ in Rechnung gestellt.

Teilnahmebestätigung / Zertifikat
Eine Teilnahmebestätigung erhält, wer entsprechend dem Lehrgang 80 % der Lektionen besucht hat und die im Reglement definierten Anforderungen erfolgreich absolviert hat.

Versicherung
Der Abschluss einer Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer/-innen. BZWU Weiterbildung übernimmt keine Haftung für gestohlene oder beschädigte Gegenstände.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Wil (SG).