Die Studierenden der BM2 haben die Möglichkeit, für alle voraussehbaren Absenzen bis spätestens 14 Tage im Voraus ein schriftliches Gesuch an das BZWU einzureichen.
Bitte studieren Sie das Absenzenreglement BM2 unter „Dokumente & Links“ auf der rechten Seite bevor Sie Ihr Urlaubsgesuch ausfüllen.
Absenzenordnung
1. Grundsätzliches
Der Besuch des Unterrichts ist gemäss Art. 21.ff. des Berufsbildungsgesetzes obligatorisch. Jede nicht besuchte Lektion gilt als Absenz und wird im Zeugnis eingetragen.
2. Entschuldigungsgründe
Erfüllung gesetzlicher Pflichten (amtliche Vorladungen, militärische Verpflichtungen usw.). Davon ausgenommen sind Theorie- und Führerprüfungen.
Krankheit oder Unfall, soweit der Schulbesuch dadurch verunmöglicht wird. Arzt- und Zahnarztbesuche sind in der Regel ausserhalb der Schulzeit festzulegen.
Ausserordentliche Ereignisse in der Familie oder im Betrieb, soweit sie die Anwesenheit des Studierenden erfordern.
Teilnahme an besonderen Veranstaltungen wie J&S-Leiterkursen oder wichtigen sportlichen, kulturellen oder religiösen Anlässen.
3. Verfahren
Jede Abwesenheit vom Unterricht wird durch die Lehrperson pro Lektion elektronisch erfasst.
4. Urlaube
Für alle voraussehbaren Absenzen ist spätestens 14 Tage im Voraus ein Gesuch an die Berufsfachschule einzureichen. Der/Die Studierende füllt das nachstehende Formular Urlaubsgesuch aus.
5. Unentschuldbare Absenzen
Auffälligkeiten bei Abwesenheiten, welche nicht entschuldbar sind (vgl. 2. Entschuldigungsgründe), werden disziplinarisch gemäss Bestimmungen des Schulreglements geahndet.