Berufsabschluss für Erwachsene

mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ oder eidgenössischem Berufsattest EBA

Haben Sie es verpasst, einen Berufsabschluss zu erlangen oder arbeiten Sie inzwischen in einem ganz anderen Beruf? Wollen Sie Ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und bessere Weiterbildungsmöglichkeiten erlangen?

Wenn Sie über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen, können Sie ohne Lehrvertrag einen Lehrabschluss nachholen. Das BZWU hilft Ihnen, sich auf das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) vorzubereiten. Angeboten werden die folgenden Berufe
• Detailhandelsfachmann/frau
• Detailhandelsassistent/in
• Kaufmann/frau

Detailbeschreibung

Art. 32 der eidgenössischen Berufsbildungsverordnung BBV schafft die Möglichkeit einen Lehrabschluss (EFZ oder EBA) auf dem zweiten Bildungsweg zu erlangen. Fünf Jahre Berufspraxis, davon in der Regel drei Jahre im entsprechenden Berufsfeld, sind dafür die Voraussetzung. Teilzeitarbeit wird entsprechend angerechnet. Es besteht keine Altersbeschränkung. Eine Anstellung sowie gute Deutschkenntnisse (in der Regel auf Niveau B1 bis B2) sind empfohlen. Die Ausbildung ist individuell und dauert je nach Vorbildung unterschiedlich lange (ca. 2-3 Jahre).
Es besteht ein normales Arbeitsverhältnis, kein Lehrvertrag. Ihr Arbeitgeber ist damit nicht verpflichtet, Sie auszubilden. Klären Sie im Betrieb folgende Fragen ab:

  • Wie stellt sich Ihr Arbeitgeber zum angestrebten Berufsabschluss? Unterstützt er Ihr Vorhaben?
  • Ermöglicht Ihnen der Betrieb, sich fehlende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen?
  • Ist er bereit, Sie für den Besuch der Berufsfachschule freizustellen?
  • Stellt der Betrieb die Infrastruktur zur Verfügung, falls im gewählten Beruf eine betriebliche Prüfung (individuelle praktische Arbeit IPA) zum Qualifikationsverfahren gehört?

Personen, welche bereits einen Abschluss mitbringen (z.B. Matura, andere Erstausbildung), können diesen anrechnen lassen. Wer Sprach- oder Informatikzertifikate vorweist, kann ganz oder teilweise von den Prüfungen in den entsprechenden Fächern befreit werden. Über die Anrechnung bereits erworbener Kenntnisse und der Allgemeinbildung (ABU) sowie allfällige Dispensationen entscheidet das Amt für Berufsbildung.

Zulassung

Zuständig für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren ist das Amt für Berufsbildung Ihres Wohnkantons. Erkundigen Sie sich beim Amt, wie Sie am besten vorgehen. Dort erhalten Sie auch das Anmeldeformular: Amt für Berufsbildung, Davidstrasse 31, 9001 St. Gallen
Tel. +41 (0)58 229 38 76 oder im Internet.

Wenn Sie die Zulassung vom Amt erhalten haben, kontaktieren Sie das BZWU, um zu besprechen, wie der Besuch des schulischen Unterrichts und die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren in Ihrem Fall aussehen könnte.

Kosten und zeitlicher Aufwand

Der Unterricht am BZWU ist für Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen in der Regel kostenlos. Die Teilnehmer besuchen eine ordentliche Regelklasse. Kosten fallen an für:

  • Lehrmittel, Prüfungsgebühren, Reisespesen etc.
  • allfälliger Besuch der überbetrieblichen Kurse
  • allfälliger Lohnausfall, wenn eine Reduktion des Arbeitspensums nötig
Schulstandort

Wil