mit eidgenössischem Fachausweis
Sie möchten eigenständig Immobilien-Mandate betreuen, ein Bewirtschaftungs-Team führen oder sich im Immobilienbereich selbstständig machen? In diesem Lehrgang erwerben Sie das dazu nötige vertiefte Wissen und signalisieren mit dem Fachausweis Ihre Kompetenz in diesem Bereich.
Persönliche Voraussetzungen:
Lernbereitschaft und regelmässiger Unterrichtsbesuch
Zwingende fachliche Voraussetzungen:
gute Deutschkenntnisse (Niveau C1)
Grundkenntnisse in der Buchhaltung im Rahmen des Kurses "Doppelte Buchhaltung Einführung"
Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung (Oktober des Vorjahres der Prüfung), sind zwingend folgende Nachweise zu erbringen
Variante 1: Abschluss einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung sowie dreijährige hauptberufliche Praxis in der Immobilienbranche
oder
Variante 2: fünfjährige hauptberufliche Praxis in der Immobilienbranche
Teilnehmende, die bereits über den Abschluss "Sachbearbeiter/in Immobilienbewirtschaftung edupool.ch verfügen, können direkt ins 3. Semester einsteigen
Umfang verkürzter Lehrgang (nach Abschluss der Ausbildung "Sachbearbeiter/in Immobilienbewirtschaftung edupool.ch")
1 Semester, 184 Lektionen, berufsbegleitend
Lehrgangsdauer: 21.08.2021-15.02.2022
Durchführung an der Business School in Zürich
Donnerstag, 17.45 - 21.00 Uhr und Samstag, 8.45 - 16.15 Uhr
Kostenlose Bildungsberatung
Sind Sie sich unsicher, ob dies der richtige Lehrgang für Sie ist? Als kantonales Bildungsinstitut bieten wir Ihnen kostenlose Beratungstermine mit unseren Bildungsspezialisten an. Dabei wird individuell abgeklärt, welchen Bildungsbedarf und Vorkenntnisse Sie mitbringen und ob dieser Lehrgang für Sie geeignet ist.
Verkürzter Lehrgang (Ein Semester) ==> nur für Teilnehmende, die bereits über den Abschluss "Sachbearbeiter/in Immobilienbewirtschaftung edupool.ch" verfügen
Teilnahmegebühren: CHF 5'300.-
Lehrmittel: ca. CHF 550.-
Die Prüfungsgebühren für die eidg. Berufsprüfung (CHF 2'900) sind im Preis nicht enthalten und sind direkt dem Prüfungsträgern zu bezahlen (Preisänderungen durch den Prüfungsträger bleiben vorbehalten, da diese nicht durch das BZWU beeinflusst werden können)
Nach der eidg. Berufsprüfung erstattet der Bund den Teilnehmenden 50% der Lehrgangskosten (exkl. Prüfungsgebühren) zurück.